Laut § 22 der Grundschulordnung ist die Schule vor Unterrichtsbeginn darüber zu informieren, wenn Schülerinnen und Schüler nicht am Unterricht teilnehmen können.
Es genügt ein kurzer Anruf, gerne können Sie eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen.
Eine begründete schriftliche Entschuldigung ist spätestens nach drei Tagen vorzulegen.
Vorlage für die schriftliche Entschuldigung: