Hier einige Auszüge aus der neuesten Fassung des
6. Hygieneplans-Corona, gültig ab 03.12.2020
1. HYGIENEMAẞNAHMEN:
a, persönliche Hygiene
Folgende Hygiene- und Schutzmaßnahmen sind zu beachten:
- Abstand halten, sofern dieser Hygieneplan keine Ausnahmen vorsieht
- Verzicht auf Körperkontakt (Umarmungen, Händeschütteln, persönliche
Berührungen)
- Einhalten der Husten- und Niesetikette.
- Gründliche Händehygiene nach den einschlägigen Regeln.
- Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB):
grundsätzlich für alle Personen auf dem Schulgelände (Lehrkräfte und weiteres schulisches Personal, Schülerinnen und Schüler, Externe) verpflichtend. Diese Pflicht umfasst alle Räume und Flächen im Schulgebäude (Unterrichts- und Fachräume, Flure, Gänge und Treppenhäuser, beim Pausenverkauf, in der Mensa, im Verwaltungsbereich) und im freien Schulgelände.
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2. MINDESTABSTAND UND GRUPPENGRÖẞEN
- Grundsätzlich gilt für alle Personen, die sich auf dem Schulgelände aufhalten, der
Mindestabstand von 1,50 m.
Personen mit Krankheitssymptomen (z.B. Schnupfen, Fieber, Halsschmerzen, trockener Husten, Kopf- und Gliederschmerzen, Durchfall, Verlust von Geschmacks-/ Geruchssinn, Atemprobleme) dürfen die Einrichtung nicht betreten.